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OB Arno Pöker: Hundesteuer für gefährliche Hunde soll erhöht werden

Pressemitteilung vom 11.08.2000

11. August 2000

OB Arno Pöker: Hundesteuer für gefährliche Hunde soll erhöht werden

Oberbürgermeister Arno Pöker schlägt der Bürgerschaft eine überarbeitete Fassung der Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vor. "Für die in der Hundehalterverordnung des Landes festgelegten gefährlichen Hunde soll die Hundesteuer in Rostock auf 900 DM pro Jahr erhöht werden. Wir wollen damit ein Signal zur Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde in der Hansestadt setzen", so der Oberbürgermeister.

Der Satzungsentwurf sieht weiterhin vor, dass gefährliche Hunde künftig eine rote Steuermarke am Halsband tragen. Die Anzeigepflicht bei der Anmeldung der Hundesteuer wird um die Angabe der Hunderasse erweitert. Steuervergünstigungen jeglicher Form sollen nicht mehr für das Halten gefährlicher Hunde gewährt werden. Im Einzellfall kann entschieden werden, das die erhöhte Besteuerung entfällt. Der Hundehalter muss dazu durch Vorlage eines sogenannten Wesenstest des Hundes nachweisen, dass von dem Tier keine Gefahr ausgeht.

Gemäß der Landes-Verordnung über das Führen und Halten von Hunden wird bei folgenden Rassen oder Gruppen vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde handelt: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano und Tosa Inu.

Durch die Satzungsänderung werden für das kommende Jahr Mehreinnahmen von etwa 151 TDM erwartet. Die Bürgerschaft wird über diese Vorschläge in ihrer Sitzung am 6. September beraten. Bei Beschlussfassung treten die Änderungen zum 1. Januar 2001 in Kraft.