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OB Arno Pöker: Verträge sollen Wettbewerbsfähigkeit der RSAG sichern

Pressemitteilung vom 20.11.2000

20. November 2000

OB Arno Pöker: Verträge sollen Wettbewerbsfähigkeit der RSAG sichern

Insgesamt drei Verträge sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Rostocker Straßenbahn AG sichern und dem kommunalen Unternehmen den Start in die bevorstehende EU-weite Harmonisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erleichtern. „Mit diesen Vereinbarungen wird die Höhe der Zuschüsse finanziell sichergestellt. Wir tragen damit dazu bei, das Unternehmen für den Wettbewerb fit zu machen und diesen Prozess für die Belegschaft sozialverträglich zu gestalten", erläutert Oberbürgermeister Arno Pöker. ÖTV und RSAG-Betriebsrat wollen diesen notwendigen Weg unterstützen und aktiv begleiten. Die Bürgerschaft soll über die Verträge in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2000 entscheiden.

Die mit Wirkung vom 1. Januar 2001 zu schließenden Verträge zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (RVV), zwischen der RVV und der RSAG und zwischen der Hansestadt und der Gewerkschaft ÖTV haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Durch diese Verträge soll gewährleistet werden, dass die Vorgaben aus dem Nahverkehrsplan, den die Hansestadt Rostock als Aufgabenträger des ÖPNV beschlossen hat und weiter fortschreiben wird, in gleichbleibender oder besserer Qualität, jedoch mit geringerem Aufwand von der RSAG erfüllt werden.

Nur zwei Prozent der RSAG-Gesellschafteranteile sind unmittelbar in der Hand der Hansestadt Rostock, über 98 Prozent der Anteile verfügt die kommunale RVV. Mit den Verträgen werden der RVV aus dem städtischen Haushalt im Jahr 2001 insgesamt 27 Mio. Mark Zuschuss garantiert, 2002 und 2003 jeweils 28 Mio. Mark, 19 Mio. Mark im Jahr 2004 und 2005 nicht mehr als 19 Mio. Mark. Damit kann der zur Zeit für die RVV erforderliche Zuschuss schrittweise gesenkt werden. Die Garantie der Zuschusshöhe ist unter anderem gebunden an die Verpflichtung der RSAG, den Kostendeckungsgrad jährlich zu erhöhen und eine ausreichende Verkehrsbedienung für die Bevölkerung auf Basis des Nahverkehrs zu gewährleisten.