OB Roland Methling: Bürgerschaftsbeschluss ist "Säbelrasseln"
Pressemitteilung vom
"Der Beschluss der Bürgerschaft vom 10. Dezember 2008, mit dem beim Innenministerium angeregt wird, mich bei der Aufstellung des Haushaltes 2009 und des Haushaltssicherungskonzeptes durch einen Beauftragten zu ersetzen, kann nur als " Säbelrasseln" gewertet werden", so Oberbürgermeister Roland Methling unter Bezug auf die gestrige Sitzung der Bürgerschaft. "Der Beschluss ist lediglich eine politische Meinungsbekundung und hat keinerlei rechtliche Wirkung.
Ich finde es allerdings schon bemerkenswert, dass die Bürgerschaft wertvolle Zeit mit der Abfassung derart unverbindlicher und meines Erachtens zudem unzulässiger Bekundungen verbringt, anstatt die Lösung unserer wirklichen Probleme in Rostock voranzubringen. Da der Beschluss keine rechtlichen Auswirklungen hat, wäre es an sich auch überflüssig, ihn formell zu beanstanden. Ich werde die Gelegenheit allerdings nutzen, um mit einem Widerspruch gegen den Beschluss der Bürgerschaft noch einmal die Auswirkungen der Haltung der Bürgerschaft zu beschreiben."
Der Oberbürgermeister unterstreicht: "Seit September liegen der Bürgerschaft rechtlich einwandfreie Entwürfe für einen Haushalt 2009 und für ein Haushaltssicherungskonzept vor. Im Haushaltssicherungskonzept sind mehrere Varianten dargestellt, die zum Abbau der aufgelaufenen Altschulden führen. Mir ist nicht klar, warum die Bürgerschaft diesen Entwürfen nicht zugestimmt hat oder sie durch Änderungen oder Ergänzungen entsprechend der Mehrheiten verändert hat. Ob die dann daraus folgenden Beschlüsse rechtskonform gewesen wären, wäre Gegenstand der darauf folgenden Prüfungen gewesen. So gehen wir erneut ohne beschlossenen Haushalt in ein neues Jahr, obwohl die Zahlen und Fakten seit einem Vierteljahr auf dem Tisch liegen. Die Folge ist mal wieder eine vorläufige Haushaltsführung, die insbesondere zu Lasten der freiwilligen Aufgaben der Stadt und der möglichen Investitionen geht."
Oberbürgermeister Roland Methling empfiehlt: "Angesichts des unsinnigen Beschlusses der Bürgerschaft sollte der Innenminister überlegen, ob nicht anstelle der Bürgerschaft ein Beauftragter bestellt werden muss, was übrigens die Kommunalverfassung auch ausdrücklich zulässt."