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OB Roland Methling: Haushaltssituation ist ernst

Pressemitteilung vom 29.05.2009

Oberbürgermeister Roland Methling unterstreicht im Zusammenhang mit der schwierigen Haushaltsentwicklung im laufenden Jahr die Notwendigkeit, alle kommunalen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen: "Alle Leistungen der Kommune müssen überprüft werden. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben steigen und gleichzeitig Steuereinnahmen sinken, sind wir dazu verpflichtet, jeden Euro dreimal umzudrehen!"

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern als Kommunalaufsicht hatte dazu bereits im Januar verfügt, dass für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung - in dem sich die Hansestadt Rostock derzeit befindet - nur Ausgaben zulässig sind, zu deren Leistungen die Hansestadt gesetzlich oder zu Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist bzw. die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. In dem Erlass heißt es: "Nicht auf rechtlichen Verpflichtungen beruhende Leistungen, z.B. Zuweisungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder Kultur- bzw. Sportvereine sind nicht - auch nicht abschlagsweise und/oder mit Rückrufvorbehalt - zulässig. Dabei ist nicht entscheidend, ob entsprechende Zuweisungen dem Willen der Bürgerschaft entsprechen würden."

Derzeit zeichnet sich ab, dass die Ausgaben der Hansestadt Rostock zum Jahresende etwa zehn Millionen Euro über den Einnahmen liegen könnten. Dafür sind höhere Ausgaben, aber auch geringere Einnahmen verantwortlich. Derzeit sind alle Senatsbereiche aufgefordert, Konsolidierungspotenziale aufzuzeigen.