OB Roland Methling: Oberzentrale Funktionen erfordern angemessene Finanzausstattung
Pressemitteilung vom
Im Hinblick auf die laufende Diskussion zu möglichen Eingemeindungen zu Gunsten der größeren Städte in Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling: "Natürlich sind Eingemeindungen eine interessante Option, die in der Vergangenheit durchaus genutzt wurde. Aber sie sind kein Allheilmittel.
Wenn der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht feststellt, dass die oberzentrale Funktion unserer Hansestadt beim Finanzausgleich bisher nicht ausreichend berücksichtigt wird, dann unterstützt das unsere seit Jahren dazu vertretene Position. Hier sind aber in erster Linie die Finanzpolitiker des Landes gefragt und nicht ordnungspolitische Maßnahmen. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung steht auch den Umlandgemeinden der Städte zu. Dies stellt auch das neue Leitpapier der Landesregierung zur Funktional- und Gebietsreform in den Vordergrund. Es lässt aber auch die Prüfung von Eingemeindungen zu. Darüber hinaus gibt es viele Wege der Kooperation, die wir mit unseren Nachbargemeinden auf einigen Gebieten auch sehr erfolgreich beschreiten."
Der Oberbürgermeister unterstreicht: "In erster Linie kommt es darauf an, dass die Leistungen, die die Städte für ihr Umland erbringen, auch vom Land und den Umlandgemeinden finanziell gewürdigt werden. Dies kann nicht dauerhaft allein den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen in den Städten aufgebürdet werden."