OB Roland Methling: Schwarze Null gilt auch für die Haushalte 2020/2021
Pressemitteilung vom
„Die Verwaltung wird auch für die Jahre 2020/2021 einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vorlegen", unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling. „Der Finanzsenator hat den klaren Auftrag dafür zu sorgen, dass die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen und Rostock nicht wieder in die Schuldenfalle rutscht!" Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass einzelne Fachbereiche in so einem Prozess nicht alle ihre Ausgabe-Wünsche erfüllt bekommen und kritische Nachfragen zu Einnahmen und Ausgaben gestellt werden müssen. Bei einem Gesamtvolumen von knapp 700 Mio. Euro treten in diesem Prozess zunächst Unterschiede in bis zu dreistelliger Millionenhöhe auf. In diesem verwaltungsinternen Ringen um Etats müssen Ausgabewünsche und Einnahmeerwartungen genau geprüft, abgewogen und letztlich in Einklang gebracht werden.
„Noch bevor der Finanzsenator einen Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020/2021 überhaupt vorgelegt hat, soll wohl versucht werden, die mit einer Mehrheit in der Bürgerschaft auf den Weg gebrachten Zukunftsprojekte unserer Stadt aufs Abstellgleis zu schieben. Interessen geleitete Berichterstattung einer Tageszeitung hilft da ebenso wenig wie eilig präsentierte politische Forderungen", so der Oberbürgermeister.
Einnahmen und Ausgaben der Stadt werden im so genannten Haushaltsplan zusammengefasst. Das acht Bände mit insgesamt über 3.300 Seiten umfassende Zahlenwerk mit tausenden Variablen wird von der Bürgerschaft beschlossen und ist die wichtigste Grundlage für die Arbeit aller Bereiche der Stadtverwaltung sowie der kommunalen Eigenbetriebe und Gesellschaften.