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OB Roland Methling: Stadt nicht in der Pflicht für Elternanteile 2005

Pressemitteilung vom 26.01.2007

"Die Hansestadt Rostock ist nicht in der Pflicht, den Differenzbetrag der Elternanteile für Kosten der Kindertagesbetreuung rückwirkend für das Jahr 2005 zu zahlen", erläutert Oberbürgermeister Roland Methling die Rechtsposition der Stadtverwaltung unter Bezug auf das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und das Sozialgesetzbuch VIII.

"Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Kommune im Nachhinein zahlen muss, wenn die Höhe der Kosten zu Jahresbeginn noch nicht endgültig verhandelt wurde." Ob im Einzelfall Träger die Ansprüche tatsächlich gegenüber Eltern nicht mehr geltend machen können, hängt von der Ausgestaltung der Verträge zwischen den Eltern und dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtungen ab.

Erst im Jahr 2006 wurden nach Verhandlung vor der Schiedsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern die endgültigen Kostensätze für die Betreuung in Rostocker Kindertagesstätten festgelegt. Die Gesamtkosten lagen im Durchschnitt etwa elf Prozent höher als die für das Jahr 2004 angesetzten Werte.