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OB Roland Methling: Teilnahme am Streik ist legitimes Grundrecht

Pressemitteilung vom 20.02.2008

Im Zusammenhang mit der laufenden Auseinandersetzung zu Tarifverhandlungen für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen wurden gestern auch die Beschäftigten der Rostocker Stadtverwaltung von der Gewerkschaft ver.di zu einem Warnstreik aufgerufen.

Oberbürgermeister Roland Methling unterstreicht in diesem Zusammenhang: "Die Beteiligung an Streiks ist ein legitimes Grundrecht in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich habe großes Verständnis für die Forderungen nach maßvollen und akzeptablen Tarifabschlüssen und habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass nach nun bald zwei Jahrzehnten deutscher Einheit erneut Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gemacht werden sollen.

Selbstverständlich dürfen allen Beschäftigten, die sich an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen und nicht für Notdienste verpflichtet wurden, dadurch keine Nachteile entstehen. Dennoch erwarte ich bei Streikenden auch die Akzeptanz für das Recht der Arbeitgeberseite, dass für die Zeit der Teilnahme an Streiks kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht.¿