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OB Roland Methling: Voraussetzungen für zukunftsgerichtete Entwicklung auf der früheren Neptunwerft

Pressemitteilung vom 08.08.2006

Oberbürgermeister Roland Methling hat heute aus den Händen von Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet zwei Fördermittelbescheide erhalten, die Erschließungsarbeiten und eine neue Uferbefestigung auf dem Areal der früheren Neptunwerft ermöglichen. "Das Gelände der ehemaligen Neptunwerft soll für eine Nutzung durch Gewerbe und Wohnen neu erschlossen werden", erläutert Oberbürgermeister Roland Methling die Notwendigkeit der Maßnahmen. "Damit erwecken wir gemeinsam mit den Investoren das Areal aus seinem Dornröschenschlaf und schaffen die Voraussetzungen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung an dieser historischen Stätte."

Auf einer Länge von 415 Metern wird zwischen der Ufersicherung am Matrosendenkmal/ Kabutzenhof und dem Querkai im Bereich der ehemaligen Neptunwerft eine öffentliche Uferpromenade auf einer Fläche von 4.600 Quadratmetern errichtet. Die Promenadenanlage mit einer durchschnittlichen Breite von zehn Metern wird mit zwei Gehebenen errichtet, die durch Blockstufen, Treppen und Rampen miteinander verbunden sind. Zwei Hellinganlagen werden mit Boden verfüllt und die Helling I wird über eine Zweifeld-Fußgängerbrücke überquerbar. Die neue Uferumschließung wird je nach Baugrundverhältnissen aus unverankerten bzw. einfach verankerten Stahlspundwänden mit Betonholmabdeckung errichtet.

Der erste Abschnitt der landseitigen Erschließung umfasst den Bereich zwischen der Neptunallee, der Uferpromenade, dem Max-Planck-Institut und der Werftstraße. Die Erschließungsleistungen beinhalten sowohl die verkehrstechnische Erschließung als auch die Regenwasser- und Schmutzwasserableitung, die Löschwasserbereitstellung und die Realisierung der Trinkwasser- und Elektroversorgung. Es entstehen öffentliche Verkehrsanlagen mit einer Fläche von insgesamt etwa 7.900 Quadratmetern.

Die Hansestadt Rostock hat in Zusammenarbeit mit der Hamburg- Rostock Investitionsgesellschaft mbH und Co. KG, die die Eigenmittel zur Finanzierung bereitstellt, die Fördermittel für die Maßnahmen beantragt und die Vorhaben bis zur Zuwendungsreife begleitet. Die Stadtverwaltung wird bis zum Abschluss der baulichen Maßnahmen Leistungen der Projektsteuerung und Bauoberleitung erbringen.