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OB-Wahl: Briefwahlunterlagen jetzt abschicken

Pressemitteilung vom 04.11.2022

Mit der Post verschickte Briefe müssen spätestens am Freitag vor Leerung im Briefkasten sein


Wer die Stimme zur Wahl der neuen Oberbürgermeisterin oder des neuen Oberbürgermeisters per Briefwahl abgeben möchte, sollte damit nicht mehr lange warten. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (also am Sonntag, 13. November 2022; bei einer eventuellen Stichwahl am 27. November 2022) um 18.00 Uhr in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle vorliegen. Auch ein Einwurf in die dortigen Hausbriefkästen ist möglich. Wahlbriefe, die mit der Post geschickt werden, müssen spätestens zur Leerung am Freitag, 11. November 2022, in den Briefkästen landen, damit sie noch pünktlich ankommen, denn später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Briefwahlunterlagen können auch direkt in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle in der Industriestraße 8 in Schmarl, Tel. 0381 381-1820 und -1821, zu den Öffnungszeiten abgeholt und abgegeben werden. Auch die Durchführung der Briefwahl ist dort möglich. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 11. November 2022, um 12 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Am Mittwoch, 16. November 2022, stellt der Wahlausschuss das endgültige Wahlergebnis fest und entscheidet über die Notwendigkeit einer Stichwahl am 27. November 2022. Im Falle einer Stichwahl erhalten alle Wahlberechtigten, die zur Wahl am 13. November 2022 Wahlschein und Briefwahlunterlagen angefordert und zugestellt bekommen haben, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 27. November 2022 automatisch zugeschickt. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig. Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Herstellung der Stimmzettel ab Donnerstag, 17. November 2022.