Die Beratungen zu sieben Wahlvorschlägen werden Gegenstand einer weiteren Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Donnerstag, 22. September 2022, um 10 Uhr sein.
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz und der Landes- und Kommunalwahlordnung. Unter Beachtung einer eingeräumten Beschwerdefrist erfolgt die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt STÄDTISCHER ANZEIGER am 15. Oktober 2022.
Am 13. November 2022 haben dann die Bürgerinnen und Bürger die Wahl. Erhält keine sich zur Wahl stellende Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann kommt es am 27. November 2022 zur Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl.