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Oberbürgermeister Roland Methling: Bewerber haben Anspruch auf ordnungsgemäße Auswahlverfahren

Pressemitteilung vom 26.03.2014

„Bei der Frage der Übergabe von Ernennungsurkunden für Senatoren in Rostock geht es nicht um Paragraphenreiterei, sondern um Glaubwürdigkeit und Transparenz in der Rostocker Kommunalpolitik, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. Diese Position der Verwaltung teilt auch die Mehrzahl der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen. „Wir haben ein offenes und transparentes Verfahren zur Ausschreibung der beiden Senatorenposten vereinbart, so der Oberbürgermeister. „Es ist nicht hinnehmbar, dass dieses Verfahren durch die Wahlen nun praktisch von der Seite aus durch eine Mehrheit in der Bürgerschaft ausgehebelt wurde. Wir haben bundesweit Anzeigen geschaltet. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber haben sich damit auseinander gesetzt, ihre Freunde und Familien einbezogen und den Schritt gewagt, eine Bewerbung in Rostock abzugeben. Sie haben einen Anspruch darauf, dass das jeweilige Bewerbungsverfahren auch ordnungsgemäß durch- und zu Ende geführt wird. Ansonsten werden wir in Zukunft wichtige Positionen in unserer Stadt gar nicht mehr bundesweit auszuschreiben brauchen.

Die Kritik aus dem Innenministerium zu den Widersprüchen weist Oberbürgermeister Roland Methling zurück. „Ich bin erschüttert, wie die Kommunalaufsicht in diesem Punkt agiert. Es geht hier doch nicht um die richtige Farbe von Parteibüchern, sondern um die Einhaltung der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Grundgesetz und der Kommunalverfassung ergeben! Und noch nie wurde ein Oberbürgermeister oder Landrat in Mecklenburg-Vorpommern durch einen Beauftragten ersetzt. Das wäre nun wirklich ein einmaliger Vorgang!

Oberbürgermeister Roland Methling unterstreicht: „Die Sorgen des Innenministers um Rostocks Regierungsfähigkeit sind unbegründet. Allerdings finde ich es schade, dass die Politik in Rostock und Schwerin über zwei Jahre lang tatenlos zugeschaut hat, als die Position des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters vakant war. Damals gab es weder den Mut zu politischen Entscheidungen noch zu rechtsaufsichtlichem Handeln.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hatte während ihrer Sitzungen am 29. Januar und am 5. März 2014 zwei neue Senatoren gewählt. Gegen beide Wahlen musste der Oberbürgermeister jedoch Widerspruch einlegen. Die Bürgerschaft hat bis dato über diese Widersprüche nicht entscheiden.