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Oberbürgermeister Roland Methling für Erhalt der Arbeitsplätze bei der Stadtentsorgung

Pressemitteilung vom 09.07.2009


Offener Brief des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Roland Methling hat auf ein Schreiben von Monika Horn, Vorsitzende des Beirates der Stadtentsorgung Rostock GmbH, reagiert. Hier der Wortlaut des an Frau Monika Horn, c/o SPD-Fraktion, gerichteten Offenen Briefes:

„Offener Brief an den Oberbürgermeister zu den Vorwürfen gegenüber dem Beirat der Stadtentsorgung GmbH

Sehr geehrte Frau Horn,

mit Verwunderung habe ich Ihren Offenen Brief an den Oberbürgermeister in obiger Angelegenheit zur Kenntnis genommen. Voranstellen möchte ich, dass auch ich selbstverständlich am Erhalt jedes einzelnen Arbeitsplatzes in der SR GmbH interessiert bin. Allerdings orientiere ich mein Handeln stärker an betriebswirtschaftlichen Erfordernissen, als an bloßen populistischen und politischen Äußerungen.

Um die Diskussion zu versachlichen, erlaube ich mir daher nachfolgend einige Hinweise:

1. Die Teilprivatisierung der Stadtentsorgung GmbH an die ALBA AG zum Preis von 15 Mio. Euro für 49 % der Geschäftsanteile wurde unter Führung der SPD im Jahr 2001, also zu einer Zeit, als der Haushalt der Hansestadt Rostock erkennbar aus den Fugen geriet, beschlossen. Die Einnahme in Höhe von 15 Mio. Euro wurde lediglich zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes, also zur Finanzierung von jahresbezogenen konsumtiven Haushaltsdefiziten, verwandt.

2. Des Weiteren basiert die derzeitige schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht auf Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter aus dem Jahresergebnis 2007, sondern hat ihren Ursprung im seit Jahren dramatisch schlechten Entsorgungsmarkt. Dabei erlaube ich mir den Hinweis, dass die ALBA AG seit der Teilprivatisierung im Jahre 2001 gleichberechtigter Entscheidungspartner ist und vor dem Hintergrund der Refinanzierungsnotwendigkeit des Kaufpreises nicht auf Ausschüttungen verzichten kann. Gleichwohl ist auch die RVV GmbH als Konzernholding von insgesamt sechs mehrheitlich kommunal geführten Unternehmen auf die Ergebnisplanung ihrer Beteiligungsgesellschaften angewiesen, um ihrer Funktion als Steuer- und Steuerungsholding auch zukünftig nachkommen zu können.

3. Arbeitsplätze können nicht zu Lasten der Gebührenzahler, also zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, erhalten werden. Wenn die Krise, in der die Stadtentsorgung Rostock GmbH sich befindet, ein temporäres Ereignis wäre, könnte man die Erhaltung der Arbeitsplätze mit Mitteln wie Kurzarbeit etc. sicherstellen. Leider befindet sich das Unternehmen aber nach meinen Erkenntnissen in einer strukturellen Krise.

4. Die Geschäftsführung der Stadtentsorgung Rostock GmbH führt bereits Gespräche mit den Gewerkschaften um betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden.

5. Durch Lohndumping bei Konkurrenzunternehmen ist die Stadtentsorgung leider in einigen Teilmärkten des Entsorgungsmarktes nicht mehr wettbewerbsfähig. Diesem Umstand kann aber m. E. nicht dadurch begegnet werden, dass der Gebührenzahler mit seinen Zahlungen quersubventioniert.

6. Derzeit läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Entsorgungsaufträgen der Hansestadt Rostock. Uns wird dabei die Verletzung von Wettbewerbsregularien vorgeworfen und es ist u.a. meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass wir uns diesem Vorwurf nicht erneut aussetzen.

Nach alledem erlaube ich mir abschließend den Hinweis, dass ich als Oberbürgermeister meiner Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, den Arbeitnehmern, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt gerecht werde. Bisher sehe ich jedenfalls keinen Anlass an der Kompetenz der RVV GmbH als Gesellschafterin oder der Kompetenz der Geschäftsführung der Stadtentsorgung GmbH Zweifel zu haben und bin sicher, dass zum Wohle des Unternehmens und zum Wohle der Stadt an der besten Lösung gearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Roland Methling“