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Oberbürgermeister Roland Methling fordert Mindestlohn-Zeitplan vom Land

Pressemitteilung vom 18.01.2012

Oberbürgermeister Roland Methling fordert von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern einen Zeitplan für die Einführung des Mindestlohnes. „Gerade in den letzten Tagen bin ich als Oberbürgermeister von sehr vielen Menschen zum Thema Mindestlohn angesprochen worden. Die Menschen haben das Gefühl, dass die Hansestadt Rostock und ihr Oberbürgermeister zu wenig für die versprochene Einführung des Mindestlohnes von 8.50 Euro tun“, so Oberbürgermeister Roland Methling.

Der Oberbürgermeister erläutert: „Die Entscheidungsfreiheit hierzu liegt aber gegenwärtig leider nicht in der Hansestadt Rostock. Die Koalitionspartner in der Schweriner Landesregierung haben eine Selbstverpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro für alle öffentlichen Auftragsvergaben in Landeshoheit angekündigt und dieses auch den Kommunen empfohlen. Ich halte diese Verpflichtung für die Zukunft unseres Landes für überaus wichtig und habe mich daher bereits im Oktober nicht nur öffentlich positioniert, sondern auch Ausschreibungsverfahren der Hansestadt Rostock im Sinne der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro initiiert. Leider mussten wir feststellen, dass ohne ein entsprechendes Vergabegesetz des Landes weder in laufenden Vergabeverfahren noch bei Neuausschreibungen ein solcher Mindestlohn gefordert werden kann und auch die Nachbesserung bestehender Verträge rechtlich nicht möglich ist. Deshalb habe ich mich Anfang Dezember auch mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten gewandt. Dort ist dieses Schreiben an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet worden, so dass hier der Eindruck entstehen muss, dass der Mindestlohn in Schwerin keine Chefsache mehr ist. Daher fordere ich als Oberbürgermeister die Landesregierung auf, zu dieser wichtigen Frage endlich einen konkreten Zeitrahmen vorzulegen, der verbindliche Ziele für die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro in Mecklenburg-Vorpommern zum schnellstmöglichen Zeitpunkt garantiert.“