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Oberbürgermeister Roland Methling: Gesetzliche Vorgaben sind bei Verandengrundstücken klar einzuhalten

Pressemitteilung vom 10.02.2012

Auf der Pressekonferenz der Stadtverwaltung am 8. Februar 2012 teilte Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling mit, dass er vom Rechtsamt und dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hansestadt informiert wurde, dass er im Fall der „Verandengrundstücke“ zum Widerspruch verpflichtet ist. „Hier besteht eine Rechtspflicht des Oberbürgermeisters mit klaren gesetzlichen Vorgaben ohne Gestaltungsspielraum für ein weiteres Mediationsverfahren. Ich bin zum Widerspruch verpflichtet“, unterstreicht der OB. Ein Mediationsverfahren würde darüber hinaus zusätzliche Kosten für beide Seiten verursachen.

„Ich sehe mich natürlich in der Pflicht, gesetzeskonform zu handeln. Ausgangspunkt jeglicher Gespräche sind die Eintragungen im Grundbuch. Weist das Grundbuch die Hansestadt Rostock als Eigentümerin eines Grundstücks aus, darf sie von ihrer Berechtigung ausgehen, solange diese nicht durch vollen Beweis des Gegenteils widerlegt ist. Jeder unmittelbar Betroffene hat also die Möglichkeit, diesen Nachweis durch die Vorlage entsprechender Dokumente zu führen“, so der OB. Trotz mehrfacher Aufforderung habe die Bürgerinitiative bislang keinen solchen Härtefall nennen können.