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Oberbürgermeister Roland Methling: Kein glücklicher Start von Minister Pegel

Pressemitteilung vom 07.02.2014

Oberbürgermeister Roland Methling setzt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung jetzt zuständigen Minister Christian Pegel. „Allerdings hätte ich erwartet, dass sich der Minister vor medial in Szene gesetzten Besuchen von kommunalen Betrieben mit dem Hauptgesellschafter verständigt und Gemeinsamkeit auch nach außen demonstriert. Das ist sicher kein glücklicher Start als zuständiger Minister und wirkt auch kaum Vertrauen stiftend. Auch vor dem Hintergrund der in Kürze anstehenden Mediationsgespräche zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Ausschüttung von Gewinnen der gemeinsamen Gesellschaft hätte ich eine vorherige Abstimmung begrüßt. Als Jurist müsste der Minister wissen, dass das Festklopfen des eigenen Standpunktes vor Mikrofonen und Kameras sicher keine gute Ausgangsbasis für einen möglichen Kompromiss ist.“ Darüber hinaus macht der Oberbürgermeister deutlich: „Ich finde es sehr schade, dass Minister Pegel wie auch andere SPD-Landesminister den durchaus kritikwürdigen Kurs des Geschäftsführers scheinbar fortsetzt. So hätte ich deutliche Worte der Kritik an dem erneut intransparenten Verfahren der Suche nach einem Geschäftsführer für die Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH erwartet, das auch von den Vertretern des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Aufsichtsrat leider bisher mitgetragen wird.“

Die Hansestadt Rostock verfügt über 74,9 Prozent der Gesellschafteranteile an der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH, das Land Mecklenburg-Vorpommern über 25,1 Prozent. In der Frage der Zulässigkeit möglicher Gewinnausschüttungen gibt es innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Auffassung. Während das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde unterstreicht, dass alle kommunalen Gesellschaften einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen, bewertet das Infrastrukturministerium dies bisher anders.

Die HERO ist die einzige der insgesamt elf direkten kommunalen Gesellschaften, bei der der am 7. Mai 2008 von der Bürgerschaft beschlossene Public Corporate Governance Kodex bisher nicht umgesetzt wurde, weil die Zustimmung des Landes als zweiter Gesellschafter bisher nicht vorliegt. Danach würde u. a. folgen, dass die Gesellschaft aufgrund ihrer Bedeutung durch zwei Geschäftsführer zu managen ist.

Die Hansestadt Rostock ist verpflichtet, gemeinsam mit ihren Beteiligungsunternehmen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst als auch am Gemeinwohl orientiert. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat sie daher gleichzeitig sicherzustellen, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden.

Im Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung hatte sich die Hansestadt Rostock zur weiteren Verbesserung der Unternehmensleitung, -überwachung und -transparenz entschlossen, eine Richtlinie unter dem Titel „Public Corporate Governance Kodex für die Hansestadt Rostock“ auszuarbeiten.