Oberbürgermeister Roland Methling: Keine Gelder zugeschoben
Pressemitteilung vom
Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling hat die heute über die Medien verbreitete Aussage, in der Verwaltung seien „Leuten ohne Begründung Gelder zugeschoben“ worden, als eindeutig falsch zurückgewiesen. Alle Stellen der Stadtverwaltung werden entsprechend ihren Arbeitsaufgaben nach tarifvertraglichen Regelungen oder besoldungsrechtlichen Grundlagen einer Bewertung unterzogen, die bei Veränderungen im Stellenplan abzubilden sind. Der Stellenplanentwurf 2011 weist neben 51 tariflich bedingten Höherbewertungen gleichzeitig 45 tariflich bedingte Herabgruppierungen bzw. Tarifwechsel aus.
Die im Stellenplanentwurf 2011 aufgeführten Änderungen von Entgelt- oder Besoldungsgruppen sind daher ausschließlich auf notwendige Änderungen der Aufgabenwahrnehmung und veränderte Tätigkeiten zurückzuführen.
Im konkret aufgeführten Fall ist eine freie Planstelle, die seit 1. April 2009 nicht besetzt ist, im Zuge einer Aufgabenverdichtung innerhalb des Bereiches verlagert worden. Die bis zum Stellenplan 2009 ausgewiesene Entgeltgruppe 5 hatte sich aus der damaligen Aufgabe „Schreibkraft/Sachbearbeiter/in“ ergeben. Durch weitere Aufgabenmehrung war diese bereits 2010 mit der Entgeltgruppe 9 zu bewerten. Diese unbesetzte Stelle wurde dann im Laufe des Jahres 2010 zur Sachgebietsleiterstelle umgewandelt.
Die Bewertung dieser Stelle, die mit dem Presseartikel in der Kritik steht, erfolgte entsprechend den auf dieser Stelle wahrzunehmenden Aufgaben mit der Entgeltgruppe 12 und nicht wie im Pressartikel genannt mit der Entgeltgruppe 13. Somit wird als Qualifikation ein Fachhochschul- oder vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt, jedoch kein Hochschulstudienabschluss. Die Bewertung der Stelle steht im Einklang mit tarifrechtlichen Grundlagen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD).
Der Stellenplanentwurf für das Jahr 2011 ist eine Fortschreibung des Stellenplanes 2010 und stellt somit keine grundsätzliche Neufassung dar. Eingang in den Entwurf 2011 fanden alle personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen des Haushaltsjahres 2010.
Die Verwendung des Begriffes „Status“ ist im Zusammenhang mit einer Stellenbewertung völlig unbekannt.