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Oberbürgermeister Roland Methling legt Widerspruch ein

Pressemitteilung vom 16.12.2009

Oberbürgermeister Roland Methling hat gegenüber Bürgerschaftspräsidentin Karina Jens Widerspruch gegen den Beschuss der Bürgerschaft vom 2. Dezember 2009 zum Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 eingelegt. „Der Beschluss verpflichtet mich, im Haushaltssicherungskonzept nicht darzustellen, wie und in welchem Zeitraum geplant ist, den bestehenden Altfehlbetrag auszugleichen“, so der Oberbürgermeister. „Damit würde ich gegen die Verpflichtung gem. § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern verstoßen. Danach hat ein Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden, und einen Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.“

Grundlage für den Widerspruch ist die ersatzlose Streichung der Tabellenzeile „Herstellung der Rechtskonformität des Haushaltes durch Veräußerung entbehrlichen kommunalen Vermögens“ sowohl in Pkt. 5.3. als auch in Pkt. 5.5. des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes durch die Bürgerschaft. „Durch Streichung der o.g. Tabellenzeile, mit welcher klar und eindeutig die Entwicklung des Abbaus des Altfehlbetrages und der Konsolidierungszeitraum (2011 - 2018) dargestellt wurden, werden diese gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, deshalb verstößt o.g. Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und damit das beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 gegen geltendes Recht“, so der Oberbürgermeister in der Begründung des Widerspruches.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die bestandskräftig gewordene Entscheidung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 2009 zur Haushaltssatzung 2009 und zur Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 - Fortschreibung 2009 bis 2012 hat unter Pkt. A.3. beanstandet, dass die Maßnahmen, durch die der Fehlbetrag abgebaut werden soll, nicht bzw. nicht vollständig klar und eindeutig dargestellt sind. Es wurde angeordnet, ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, dass die Vorgaben des § 43 Abs. 3 KV M-V erfüllt (Pkt. A.4.). Auch dagegen verstößt das nunmehr beschlossene Haushaltssicherungskonzept.“

Der Oberbürgermeister unterstreicht: „Nur ein auf Dauer ausgeglichener Haushalt bietet die Gewähr dafür, dass die Hansestadt Rostock auch langfristig ihre Aufgaben erfüllen kann. Ohne den Ausgleich des Haushaltes nimmt die Abhängigkeit Rostocks von unterstützenden Maßnahmen des Landes und Genehmigungen des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern immer mehr zu, und sie verliert so die Fähigkeit, ihre eigenen Angelegenheiten tatsächlich in eigener Verantwortung wahrnehmen zu können. Mir erscheint es unumgänglich, auch Erlöse aus Verkäufen von entbehrlichem kommunalem Vermögen einzuplanen, um die rechtsverbindlichen Vorgaben zu erfüllen.

Die Veräußerung entbehrlichen kommunalen Vermögens ist eine tragende Säule zur Erreichung des Zieles, mit dem Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2013 einen rechtskonformen Haushalt vorzulegen. Die Größenordnung der zum Erreichen des kompletten Abbaus der aufgelaufenen Altfehlbeträge erforderlichen Aktivierung städtischen Vermögens erscheint derzeit ohne diese nicht umsetzbar.“

Der Bürgerschaftsbeschluss ist damit schwebend unwirksam und wird zur nächsten Bürgerschaftssitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.