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Oberbürgermeister Roland Methling: Recht auf Akteneinsicht nicht eingeschränkt

Pressemitteilung vom 18.03.2010

„Selbstverständlich haben Mitglieder der Bürgerschaft umfassend Möglichkeit, Akten der Stadtverwaltung einzusehen.“ Das unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling unter Bezug auf ein von der Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09 angestrengtes Verfahren. „Frau Dr. Bachmann agiert wider besseren Wissens, wenn sie der Verwaltung vorwirft, Unterlagen mutwillig vorzuenthalten“, so der Oberbürgermeister. „Seit meinem Amtsantritt vor fünf Jahren ist allen Bürgerschaftsmitgliedern der umfängliche Zugang zu allen Akten der Stadtverwaltung uneingeschränkt gewährt worden. Das betrifft auch die sensiblen Vorgänge um die IGA, den Warnowtunnel und die WIRO-Geschäftsführung, die Tourismuszentrale und den KOE. Frau Dr. Bachmann erinnert sich sicher eigener Erfahrungen, als ihr und sogar der amtierenden Oberbürgermeisterin Akteneinsicht bis 2004 zumindest erschwert wurde. Sie sollte die Zeiten aber nicht verwechseln.

Wenn, wie im vorliegenden Fall, bei komplexen rechtlichen Verfahren mehrere Bereiche der Stadtverwaltung involviert sind, kann es durchaus sein, dass nicht jedes beteiligte Amt über alle Unterlagen vollständig verfügt. Auch hier hilft es sicher, zuallererst miteinander zu reden, um Probleme zu lösen. Wenn wir stets und ständig Rechtsanwälte und Kommunalaufsicht anrufen, bevor wir hier im Rathaus versuchen, Probleme zu lösen, machen wir uns als Stadt und Kommunalpolitik unglaubwürdig.“