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Oberbürgermeister Roland Methling: Torschlusspanik bei Senatorenwahl unverständlich

Pressemitteilung vom 03.03.2014

„Die Torschlusspanik mancher Mitglieder der Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Wahl der neuen Senatorin oder des neuen Senators für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport kurz vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode ist für mich unverständlich“, so Oberbürgermeister Roland Methling. „Das Wohl der Hansestadt Rostock und ihrer Menschen sollte im Mittelpunkt der Entscheidungen der Bürgerschaft stehen und nicht das Wohl einzelner Fraktionen. Wenn in der Tagespresse jetzt schon ganze Lebensläufe potenzieller Bewerberinnen und Bewerber zu finden sind, die sich in einem bisher nicht öffentlichen Verfahren beworben haben, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf unsere Stadt! Persönlichkeitsrechte werden hier auf das Gröbste verletzt und das mit einer Bewerbung verbundene Vertrauen scheint von vornherein verspielt.“

In dem mit den Mitgliedern der Bürgerschaft abgestimmten Ausschreibungstext waren drei Grundvoraussetzungen für den Zugang zum Amt beschrieben. Dort hieß es:
„Die Senatorin/ der Senator müssen:

1. die Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst besitzen und mindestens fünf Jahre ein Amt dieser Laufbahn bei einer Kommunalverwaltung oder einer Rechtsaufsichtsbehörde oder einen gleichwertigen Dienstposten ausgeübt haben oder
2. als Beigeordneter, hauptamtlicher Bürgermeister, Landrat, hauptamtlicher Amtsvorsteher, hauptamtlicher Verbandsvorsteher oder leitender Verwaltungsbeamter eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben oder
3. eine entsprechende, durch Lebens- und Berufserfahrung nachgewiesene Eignung, Befähigung und Sachkunde vorweisen.“

„Wenn keines der gesetzlich festgeschriebenen Kriterien erfüllt wurde, erfolgt durch die Verwaltung üblicherweise auch keine detaillierte Bewertung der so genannten`weichen´ Kriterien wie zum Beispiel kommunalpolitische Kompetenz“, erläutert der Oberbürgermeister das Verfahren. „Es ist bedauerlich, dass hier scheinbar von einzelnen Mitgliedern der Bürgerschaft einfachste Verwaltungsvorgänge nicht verstanden werden, dann aber Medien mit nicht öffentlichen Unterlagen versorgt werden.“

Zum weiteren Verfahren unterstreicht der Oberbürgermeister: „Der Prozess der politischen Willensbildung in der Bürgerschaft ist noch nicht abgeschlossen. Lediglich eine Fraktion hat bisher Vorschläge zur Anhörung möglicher Bewerberinnen und Bewerber eingereicht. Selbst am heutigen Tage finden noch Sichtungen der eingegangenen Unterlagen durch Bürgerschaftsmitglieder statt“, so der Oberbürgermeister. „Um das Verfahren fortzusetzen, werde ich der Bürgerschaft einen Anhörungstermin Mitte März vorschlagen.“ Der Oberbürgermeister fasst zusammen: „Letztlich geht es darum, eine Persönlichkeit für diese verantwortungsvolle Position zu finden, die den Anforderungen entspricht und die auch nach der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 eine Chance hat, vertrauensvoll mit den dann gewählten Mitgliedern der neuen Bürgerschaft zusammenzuarbeiten.“