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Oberbürgermeister Roland Methling: Vor Senatorenbesetzung Rechtsfragen eindeutig klären

Pressemitteilung vom 09.05.2014

Um möglichen finanziellen Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden, wird Oberbürgermeister Roland Methling gegen die Ablehnung seines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Ernennung des Herrn Dr. Chris Müller zum 1. Beigeordneten durch das Verwaltungsgericht Schwerin Beschwerde einlegen.

„Ich beziehe mich dabei auch nachdrücklich auf den Hinweis des Verwaltungsgerichtes, dass bei der Beigeordnetenwahl die Rechte der Mitbewerber zu beachten sind und somit bei Umsetzung der Verfügung des Innenministeriums der Hansestadt Rostock Klagen unterlegener Bewerber mit enormem finanziellen Schaden drohen“, unterstreicht der Oberbürgermeister.

Im Rechtstreit zwischen dem Oberbürgermeister des Hansestadt Rostock Roland Methling und dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg Vorpommern hatte das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 8. Mai 2014 den Antrag des Oberbürgermeisters auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung der rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Ernennung des Herrn Dr. Chris Müller zum 1. Beigeordneten abgelehnt, da es unter anderem ein Widerspruchsrecht des Oberbürgermeister bei Wahlen nicht als gegeben erachtet.

Das Verwaltungsgericht stellte dabei allerdings auch klar, dass entgegen der Auffassung des Innenministeriums und der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auch bei den Wahlen der Beigeordneten die Rechte der unterlegenen Mitbewerber im Auswahlverfahren zu beachten sind und dass die Auswahl nicht allein oder vorrangig nach Parteizugehörigkeit erfolgen dürfe.

„Genau das ist hier aber geschehen. Die aufgeworfenen Rechtsfragen bedürfen daher einer eindeutigen obergerichtlichen Klärung, die zu diesen Fragen bisher noch nicht existiert. Im Interesse der Hansestadt habe ich die Pflicht zum Handeln“, so Roland Methling.