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Oberbürgermeister Roland Methling: VTR muss mit bestätigten Budgets auskommen

Pressemitteilung vom 15.03.2013

Oberbürgermeister Roland Methling weist die Kritik an Controllingmaßnahmen gegenüber der Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH zurück. „Mehrfach hat die Bürgerschaft über die beschlossenen Etats hinaus Geld für das Volkstheater bereitstellen müssen, zuletzt gerade erst im Januar. Das kann so nicht weiter gehen! Diese sechs- bis siebenstelligen Beträge müssen ja immer anderswo gekürzt werden. Allein die im Januar dem Theater zusätzlich zugestandene Summe ist ein Mehrfaches dessen, worum es im Bereich der Jugendhilfe ging und weshalb der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 letztlich keine Mehrheit bekommen hat“, so der Oberbürgermeister.

Konkret geht es um die Forderung, Kopien der vom Volkstheater Rostock bezahlten Rechnungen innerhalb von drei Arbeitstagen an das Beteiligungscontrolling der Stadtverwaltung zu geben. Bei Arbeitsverhältnissen, die vom Volkstheater Rostock über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus geschlossen werden sollen, ist eine vorherige Zustimmung gefordert. In einem Gespräch wurde sehr deutlich gemacht, dass der Oberbürgermeister dabei den berechtigten Vorstellungen der Intendanz folgt. Personalkosten sind jedoch der Kostenfaktor Nummer 1 in jedem Theater und es sind an erster Stelle die Personalkosten, die zur Überziehung der Budgets beigetragen haben.

„Ziel der Maßnahmen ist es, die Einhaltung des Budgets der Gesellschaft zu gewährleisten und zu verhindern, dass es erneut zu Budgetüberziehungen kommt“, so Oberbürgermeister Roland Methling. „Ich halte dies für keineswegs überzogen, sondern für dringend erforderlich. Die Volkstheater Rostock GmbH ist eine rein städtische Gesellschaft, die zudem jährlich den mit Abstand höchsten Zuschuss von allen kommunalen Gesellschaften und Beteiligungen aus der Stadtkasse erhält. Umgerechnet wird jede Eintrittskarte quasi mit etwa 150 Euro bezuschusst bzw. wird täglich ein Zuschuss in Höhe von etwa 50.000 Euro gezahlt. Die zuletzt erforderlichen Mehrkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro sind gerade durch die jetzt notwendige Grundsteuererhöhung gedeckt. Es handelt sich letztlich um Steuereinnahmen aus den Taschen der Rostockerinnen und Rostocker. Und wir haben die Aufgabe, damit so sorgsam wie möglich umzugehen. Hier sehe ich auch alle Mitglieder des Aufsichtsrates in der Pflicht. Denn es geht nicht um möglicherweise verletzte Eitelkeiten Einzelner oder gar um künstlerische Freiheit, sondern einzig und allein darum, dass die Gesellschaft mit den von der Bürgerschaft bestätigten Etats auskommt.“