Oberbürgermeister Roland Methling weist Kritik zurück
Pressemitteilung vom
Oberbürgermeister Roland Methling weist die Kritik an seinem Widerspruch gegen den Beschluss des von der Bürgerschaftsmehrheit geänderten Haushaltssicherungskonzeptes zurück. „Es ist meine Pflicht, Beschlüsse der Bürgerschaft auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen zu lassen und gegebenenfalls in Widerspruch zu gehen“, so der Oberbürgermeister. „Es geht hier nicht um ein Durchsetzen von Verkaufsplänen kommunalen Eigentums, sondern darum, dass der nun von einer Mehrheit mit Ausnahme der FDP-Fraktion und der Fraktion Für Rostock geänderte Beschluss gegen Auflagen der Kommunalaufsicht verstößt.
Das betrifft nicht allein die Frage der mangelnden Perspektive für den vollständigen Abbau der Altdefizite. Der Widerspruch betrifft ebenso die Streichung des vom Innenministerium mit Erlass vom 27. August 2009 geforderten Stellen- und Personalbedarfskonzeptes durch die Bürgerschaft. Dass man nicht gegen Auflagen der Kommunalaufsicht verstoßen darf, sollte auch dem CDU-Fraktionsvorsitzenden und früheren Finanzsenator Prof. Dr. Dieter Neßelmann bekannt sein.“