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Oberbürgermeister Roland Methling weist SPD-Vorwurf zurück

Pressemitteilung vom 29.02.2012

Oberbürgermeister Roland Methling stellt klar, dass momentan nicht verhindert werden kann, wenn Wohnraum in Warnemünde in Ferienwohnungen umgewandelt wird. „Natürlich wollen und müssen wir dies ändern. Allerdings fehlt dafür momentan die juristische Grundlage“, so der Oberbürgermeister. In einem Brief an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft stellt der Oberbürgermeister die Rechtslage ausführlich dar: „Die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Wirkung vom 29. Mai 2004 aufgehoben. Somit ist die Rechtsgrundlage für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht mehr vorhanden. Infolge dessen können Eigentümer und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern ihren Wohnraum auch für gewerbliche Zwecke nutzen, soweit nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.“

Derzeit wird geprüft, ob möglicherweise eine neue Zweckentfremdungsverordnung der Landesregierung oder eine städtische Erhaltungssatzung geeignete juristische Instrumente wären, die Interessen der Hansestadt Rostock umzusetzen. Darüber hinaus bleiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt gewerberechtliche und steuerrechtliche Instrumentarien, um die Fremdvermietungen zu kontrollieren und ggf. einzudämmen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft hatte in einer Pressemitteilung am 15. Februar 2012 kritisiert, dass die Verwaltung um Fristverlängerung für die Prüfung gebeten hat, und dem Oberbürgermeister Verhinderung des zeitnahen Schutzes von Wohnraum vor Umwandlung in Ferienwohnungen vorgeworfen. Dazu Oberbürgermeister Roland Methling: „Es wäre gut, wenn sich der SPD-Fraktionsvorstand vor solchen Äußerungen mal mit Fachleuten verständigt. Die SPD hat dazu den Sachverstand auch in den eigenen Reihen!“