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Oberbürgermeister Roland Methling: Haushalt 2010 muss bis Ende März beschlossen werden

Pressemitteilung vom 08.03.2010

Oberbürgermeister Roland Methling macht im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion zum Haushaltsplanentwurf 2010 auf eine Anordnung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2009 aufmerksam. Dort heißt es: "Gemäß § 82 (KV M-V) wird angeordnet, dass die Hansestadt Rostock bis zum 31. März 2010 einen Beschluss zu einer Haushaltssatzung 2010 fasst, welche keinen neuen jahresbezogenen strukturellen Fehlbedarf enthält und einen angemessenen Abbau des Altfehlbetrages ausweist, und dem Innenministerium vorlegt." Die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung wurde geprüft und es wurde von Verwaltungsführung und Bürgerschaftsfraktionen gemeinsam festgestellt, dass dies akzeptiert werden muss.

Der Oberbürgermeister unterstreicht daher: "Diese Anordnung setzt Verwaltung und Bürgerschaft unter Druck, zügig zu arbeiten und auch zu beschließen. Es ist klar, dass es derzeit keinen 'Königsweg' zum Abbau der seit 2001 angehäuften Altschulden gibt. Zumal es auch keine politischen Mehrheiten gibt, in irgendeinem Ausgabenbereich des städtischen Haushalts grundsätzlich zu streichen. Mit dem vorliegenden Entwurf schaffen wir, im Jahr 2010 mit den uns zur Verfügung stehenden Einnahmen die laufenden Ausgaben zu decken. Wir bleiben aber schon jetzt unter der Forderung der Kommunalaufsicht nach einem deutlichen Abbau der Altschulden."

Zur Diskussion um das Ende des vergangenen Jahres beschlossene Haushaltssicherungskonzept stellt Oberbürgermeister Roland Methling klar: "Der Widerspruch erfolgte, weil die Bürgerschaft mit ihren Änderungen zu dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf Anordnungen des Innenministeriums ignoriert hat. Ich habe in diesem Fall keine andere Wahl, als solchen Beschlüssen zu widersprechen. Dazu ist ein Oberbürgermeister gesetzlich verpflichtet."

Es ist geplant, dass sich die Bürgerschaft während ihrer Sitzung am 17. März 2010 mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 befasst und darüber beschließt.