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Oberbürgermeister Roland Methling: Keine sozialen Härtefälle durch Veranda-Nutzungen

Pressemitteilung vom 05.06.2013

„Soziale Härten, die durch die Ordnung der Vermögensverhältnissen von Warnemünder Veranden entstehen könnten, werden wir nicht zulassen“, verspricht erneut Oberbürgermeister Roland Methling. „Bisher ist der Stadtverwaltung aber kein einziger entsprechender Fall bekannt.“

Bei über der Hälfte der etwa 250 Veranden, die überwiegend im 19. Jahrhundert auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, konnten in den vergangenen Jahren Lösungen gefunden werden. „Wir zwingen keinen Verandabesitzer zum Kauf des Grundstücks“, unterstreicht der Oberbürgermeister. „Möglich ist auch die Zahlung eines Nutzungsentgeltes, das durchschnittlich bei deutlich unter 50 Euro pro Monat und Veranda liegt.“

Bei den unterschiedlichen Rechtsauffassungen geht es im Kern um die Bewertung der Grundstücke. Im Ergebnis gemeinsam ausgewählter beispielhafter Fälle wurden – in Abhängigkeit von der Lage und der Nutzung der jeweiligen Veranda - Abschläge in Höhe von bis zu 20 Prozent vom gutachterlich ermittelten Wert eingeräumt. Davon profitieren insbesondere Besitzerinnen und Besitzer von Veranden, die nicht Teil von Ladengeschäften sind oder als Teil von Ferienwohnungen vermietet werden.

Oberbürgermeister Roland Methling unterstreicht: „Die Stadtverwaltung versucht seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten, die von unseren Vorfahren geerbten offenen Vermögensfragen zu klären. Für die Verwaltung gibt es hier bisher leider keinen Ermessensspielraum.“