Home
Navigation

Oberbürgermeister Roland Methling korrigiert Medienbericht:

Pressemitteilung vom 18.09.2009

"Der gegenwärtig vorliegende Entwurf des Finanzsenators für einen Nachtragshaushalt erfüllt nicht die vom Innenministerium gestellten Auflagen", unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling und korrigiert damit einen Bericht in der heutigen Ausgabe einer Rostocker Tageszeitung. "Zu dem Entwurf müssen noch verwaltungsinterne Abstimmungen erfolgen sowie Abstimmungen mit dem Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde. Das Papier ist daher derzeit leider nicht beschlussreif."

Basis der Erarbeitung der Nachtragshaushaltssatzung war ein Schreiben des Oberbürgermeisters an alle Senatoren und Amtsleiter vom 15. Juli 2009 mit einer Einsparvorgabe von 6,2 %. Mit diesen 6,2 % Haushaltsvolumen, bezogen auf den Verwaltungshaushalt, hätten die seiner Zeit erforderlichen 27 Mio. Euro, inklusive der vorgeschriebenen Altschuldentilgung in Höhe von 22 Mio. Euro, "eingespart" werden können. Die Vorgaben konnten jedoch durch die Ämter nicht erfüllt werden.

Die Auflagen des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern aus dem Haushaltserlass sind damit derzeit nicht erfüllt. Dort heißt es u.a., dass die Bürgerschaft bis zum 31. Oktober einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung fasst, welche den laufenden Haushaltsausgleich 2009 und den Altschuldenabbau um mindestens 22 Mio. Euro sichert. Die Erfüllung des Abbaus von 22 Mio. Euro Altschulden ist bereits dadurch problematisch geworden, dass die Bürgerschaft parallel zum Haushaltsbeschluss im Januar den Verkauf von Stadtwerke-Anteilen und damit grundsätzlich Vermögensaktivierungen mehrheitlich abgelehnt hat.