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Oberbürgermeister Roland Methling: VTR-Geschäftsführer muss Ursachen analysieren und Lösungen aufzeigen

Pressemitteilung vom 22.09.2011

„Den Satz `Zum heutigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Gesellschaft mit einem leichten Liquiditätsüberschuss im 6-stelligen Bereich das Wirtschaftsjahr abschließen wird.´ vom kaufmännischen Geschäftsführer des Volkstheaters werte ich nicht als Hinweis auf eine akute Insolvenzgefahr“, so Oberbürgermeister Roland Methling unter Bezug auf die Berichterstattung der Ostsee-Zeitung zum Volkstheater Rostock. „Und es verwundert mich sehr, dass Herr Rosinksi anscheinend nach acht Wochen in Rostock noch immer nicht weiß, dass Aufsichtsrat und Gesellschafter die Zuständigen sind, mit denen diese Probleme beraten werden müssen, und nicht ein OZ-Lokalredakteur.“

Der Oberbürgermeister erläutert die Hintergründe: „Eine ebenfalls vorliegende Zuarbeit des Intendanten enthält teilweise andere Aussagen. Daraus ergeben sich Widersprüche. Daher habe ich bereits während der Sitzung des Hauptausschusses festgelegt, dass dem Hauptausschuss künftig zu seinen Sitzungen eine im Vorfeld gründlich recherchierte und mit den zuständigen Verantwortlichen abgestimmte Informationsvorlage vorgelegt wird.

Das Volkstheater Rostock ist ohne die Zuschüsse aus der Stadtkasse und über den Theater-Vorwegabzug des Landes finanziell nicht lebensfähig. Das liegt in der Natur der Sache. Schon zweimal in diesem Jahr mussten wir zu dem Budget des Volkstheaters einen Zuschlag bewilligen. Aufsichtsrat und Hauptausschuss haben Herrn Rosinski engagiert, damit er die Ursachen dafür analysiert und Lösungen aufzeigt, damit sich das Volkstheater nicht zum Fass ohne Boden entwickelt. Dabei hat er im Team mit dem Intendanten als dem künstlerischen Geschäftsführer zu handeln und den Aufsichtsrat adäquat einzubeziehen. Dies sind unsere Erwartungen an den Geschäftsführer und nicht das Streuen von Mutmaßungen und Gerüchten, die die ohnehin schwere Lage unseres Volkstheaters weiter völlig unnötig belasten.“

Die in der OZ fragmenthaft zitierten Aussagen stammen aus einer Zuarbeit von Herrn Rosinski für die Sitzung des Hauptausschusses am 20. September. Das Thema „Volkstheater Rostock“ steht dort bis auf weiteres als fester Bestandteil der Tagesordnungen. Weitere Zuarbeiten waren von der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erbeten worden. Die beiden Geschäftsführer der Volkstheater Rostock GmbH hatten jeweils separate und sich in der Aussage deutlich unterscheidende Zuarbeiten geliefert. „Die Geschäftsführung des Volkstheaters steht in gemeinsamer Verantwortung“, so der Oberbürgermeister. „Deshalb erwarte ich auch, dass die Geschäftsführung wieder mit einer Stimme spricht.“

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt in § 71 die Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Aufsichtsgremien. Danach haben die in den Aufsichtsrat gewählten Mitglieder der Bürgerschaft die Pflicht, die Gemeindevertretung über wichtige Angelegenheiten zu informieren. „Dieser Verantwortung können die Aufsichtsratsmitglieder natürlich nur nachkommen, wenn sie von der Geschäftsführung auch entsprechend informiert und konsultiert werden“, so der Oberbürgermeister.