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Oberbürgermeister Roland Methling weist SPD-Vorwürfe zurück

Pressemitteilung vom 02.07.2009

Oberbürgermeister Roland Methling weist die Vorwürfe von SPD-Fraktionschef Rainer Albrecht zurück, sich nicht für Arbeitsplätze bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH einzusetzen. "Was für die Stadtverwaltung gilt, gilt auch für die Stadtentsorgung: Wir wollen betriebsbedingte Kündigungen vermeiden, ausschließen können wir sie derzeit leider nicht", so Oberbürgermeister Roland Methling. "Die RVV als Gesellschafterin hat dazu bereits meines Wissens nach ein erstes Gespräch mit der Gewerkschaft geführt, wie dieses Ziel erreicht werden kann."

Der Vergleich mit dem Engagement des Oberbürgermeisters für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Scandlines und den Werften lässt der Oberbürgermeister so nicht zu: "Das ist ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Bei Scandlines wurde das Unternehmen für 1,6 Milliarden Euro verkauft. In diesem Paket wurde auch der Erhalt der Arbeitsplätze bis ins Jahr 2010 hinein zugesagt. Ich fordere hier nichts weiter als das Einfordern der Einhaltung dieser Verträge durch Deutsche Bahn AG bzw. Bundesregierung." Bei der Stadtentsorgung handelt es sich um ein Unternehmen in privater Rechtsform mit anteiliger öffentlicher Beteiligung. "Wir sind verpflichtet, hier die privatrechtlich organisierten Unternehmen gleich zu behandeln, und können Arbeitsplätze nicht einfach so zu Lasten der Gebührenzahler erhalten. Derzeit läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, in dem der Hansestadt Rostock vorgeworfen wird, Wettbewerbsregularien außer Acht gelassen zu haben. Ich werde nicht zulassen, dass wir uns diesem Vorwurf erneut aussetzen."

Oberbürgermeister Roland Methling zeigt sich erstaunt darüber, dass die Beiratsvorsitzende der Stadtentsorgung Rostock GmbH, die gleichzeitig die Geschäfte der SPD-Fraktion im Rostocker Rathaus führt, auf diese Entwicklungen nicht rechtzeitig genug aufmerksam gemacht hat. "Hier ist das Gremium möglicherweise seinen Aufsichts- und Informationspflichten nicht ausreichend nachgekommen", so der Oberbürgermeister.