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1. Nachtragshaushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2022

Öffentliche Bekanntmachung vom 26.12.2022

1. Die vorstehende/nachstehende von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 07.12.2022 beschlossene (mit Verfügung vom 19.12.2022, Aktenzeichen: II 320-174-6100C-2022/001-015 genehmigte) Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

2. Es wird darauf hingeweisen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die sich aus der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ergeben oder die aufgrund dieser erlassen worden sind, gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hanse- udn Universitätsstadt Rostock geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Punkt 2 Satz 1 sets geltend gemacht werden.

Rostock, 22.12.2022

gez. Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Die Haushaltssatzung kann vom 27.12.2022 bis 26.01.2023 während der Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320, eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter E-Mail kaemmerei@rostock.de bzw. unter Tel. 0381 381-2006 gebeten.