Öffentliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung Teilsperrung der kommunalen Hafenanlage Anleger Feuerwache II Groß Klein
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Teilsperrung der Hafenanlage Anleger Feuerwache II Groß Klein wird auf Grundlage des § 11 der HafVO M-V unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den in der anliegenden Karte rot gekennzeichneten Gefahrenbereich angeordnet. Die Teilsperrung beinhaltet ein Betretungs- und Anlegeverbot in einem Abstand von 10 Metern entlang der Kaikante. Die Anlage "Sperrzone Hafenanlage Anleger Feuerwache II Groß Klein" ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Der Gefahrenbereich wird vor Ort durch Beschilderung und einen Bauzaun gekennzeichnet.