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Allgemeinverfügung zur Sperrung des Schiffsanlegers Schmarl

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.12.2022

Mit Bauwerksprüfung der Kaianlage wurden gravierende Mängel am Schiffsanleger Schmarl festgestellt. Daher wird ein weiteres Betreten und Benutzen der betreffenden Anlage durch einen eingerichteten Sperrbereich unterbunden.