Allgemeinverfügung zur Sperrung des Schiffsanlegers Schmarl
Öffentliche Bekanntmachung vom
Mit Bauwerksprüfung der Kaianlage wurden gravierende Mängel am Schiffsanleger Schmarl festgestellt. Daher wird ein weiteres Betreten und Benutzen der betreffenden Anlage durch einen eingerichteten Sperrbereich unterbunden.