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Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und die Entlastung gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Öffentliche Bekanntmachung vom 11.05.2023

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird mit Einschränkungen festgestellt. Der Oberbürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.