Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2023 und 1. Januar 2024 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf der Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in Verbindung mit der Sprengstoffzuständigkeitslandesverordnung – SprengZustLVO M-V ergeht aus Anlass der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel folgende Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2023 und 1. Januar 2024 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.