Öffentliche Bekanntmachung der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer A und B
Öffentliche Bekanntmachung vom
Nach intensiven Beratungen und unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation der Stadt sowie der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger beschloss die Bürgerschaft Rostock am 07.11.2024 die aufkommensneutral gestalteten Hebesätze für die Grundsteuer A und B, die ab dem 01.01.2025 in Kraft treten.