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Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21.GI.209 "Maritimes Industriegebiet im Seehafen Rostock"

Öffentliche Bekanntmachung vom 27.06.2023

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26.04.2023 beschlossen, für das ca. 27,3 ha große Gebiet im Seehafen Rostock gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 21.GI.209 „Maritimes Industriegebiet im Seehafen Rostock“ aufzustellen. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Industriegebiet schaffen.