Öffentliche Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 17.04.2024 die Ergänzung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) beschlossen. Die Hundesteuersatzung wird in § 7 um einen neuen Punkt 7 ergänzt, so dass Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden von der Hundesteuer befreit werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den dort eingetragenen Merkmalen „Bl“, „aG“, „Gl“, „G“ und „H“ abhängig gemacht. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.