Öffentliche Bekanntmachung der Festlegung über die Mindestanzahl anzunehmender Schlepper im Geltungsbereich der Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Hafenbehörde Rostock veröffentlicht die aktuellen Festlegungen über die Mindestanzahl anzunehmender Schlepper entsprechend § 8 (1) Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.