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Öffentliche Bekanntmachung der Festlegung über die Mindestanzahl anzunehmender Schlepper im Geltungsbereich der Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.02.2024

Die Hafenbehörde Rostock veröffentlicht die aktuellen Festlegungen über die Mindestanzahl anzunehmender Schlepper entsprechend § 8 (1) Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.