Öffentliche Bekanntmachung der Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Diese Hafennutzungsordnung gilt in Ergänzung zu den Bestimmungen der Landesverordnung für Häfen in Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils zurzeit gültigen Fassung innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Hafengrenzen. Sie regelt die Nutzung und den Betrieb der öffentlichen Rostocker Häfen und dient der Gefahrenabwehr. Auch trifft sie Regelungen für die Aufrechterhaltung zur Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs. Die Hafennutzungsordnung schafft damit den Rahmen hoheitlichen Handelns für einen ordnungsgemäßen und sicheren Hafenbetrieb und Schiffsverkehr innerhalb der Rostocker Häfen.