Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen für die Veranlagungsjahre 2019 bis 2023
Öffentliche Bekanntmachung vom
Aufgrund gerichtlicher Einschätzungen ist die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen für die Veranlagungsjahre 2019 bis 2023 zu veröffentlichen. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Bürgerschaft die abermals redaktionell angepasste, aber inhaltlich unveränderte Satzung für diesen Zeitraum am 20.03.2024 beschlossen.