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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 26.06.2024

Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren ergingen Hinweise, dass die zugrundeliegende Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nebst Anlage in einzelnen Passagen einer Konkretisierung bzw. einer eindeutigeren Formulierung bedarf.
So wurde die Fälligkeitsregelung in § 5 neu gefasst. Die mittels Gebührenbescheid festgesetzten Gebühren sind nunmehr nach einem Monat nach Erlass des Verwaltungsaktes zu entrichten. Auch wurden durch die rückwirkende Beschlussfassung formale bzw. verfahrensrechtliche Mängel geheilt.