Öffentliche Bekanntmachung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Rostocker Bürgerschaft hat am 7. November 2024 die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen. Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Im Jahr 2025 werden die Straßenreinigungsgebühren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, je nach Reinigungsklasse, zwischen 5 und 6 Prozent steigen. Die vorgenannten Gebührensteigerungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Leistungserweiterungen sowie Steigerungen der Personalkosten.