Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Apostelstraße, Zur Himmelspforte, Bei der Jakobikirche
Öffentliche Bekanntmachung vom
Gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Trägerin der Straßenbaulast die Widmung der Straßen Apostelstraße, Zur Himmelspforte, Bei der Jakobikirche, unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr.