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Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Apostelstraße, Zur Himmelspforte, Bei der Jakobikirche

Öffentliche Bekanntmachung vom 29.07.2024

Gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Trägerin der Straßenbaulast die Widmung der Straßen Apostelstraße, Zur Himmelspforte, Bei der Jakobikirche, unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach StrWG M-V für den öffentlichen Verkehr.