Öffentliche Bekanntmachung des Abfallbewirtschaftungsplans der Kommunalhäfen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Zum Schutz der Meeresumwelt sind alle Schiffe zur Entsorgung ihrer Abfälle und Ladungsrückstände in jedem Anlaufhafen verpflichtet. Als Hafenbetreiber hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Abfallbewirtschaftungsplan erstellt, um zu gewährleisten, dass für die üblicherweise einlaufenden Schiffe ausreichende Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle zur Verfügung gestellt werden. Von allen Hafennutzern ist ein pauschaliertes Entgelt für die Entsorgung von Schiffsabfällen an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu entrichten.