Feststellungsbescheid - Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung
Öffentliche Bekanntmachung vom
Mit Anordnung vom 5. Januar 2001 wurde ein Gebiet in der kreisfreien Hansestadt Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Warnemünde FuSeAnlg erklärt. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.