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Feststellungsbescheid - Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung

Öffentliche Bekanntmachung vom 06.07.2023

Mit Anordnung vom 5. Januar 2001 wurde ein Gebiet in der kreisfreien Hansestadt Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Warnemünde FuSeAnlg erklärt. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.