Feststellungsbescheid zur Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung I/086 MV/1
Öffentliche Bekanntmachung vom
Mit Anordnung vom 29. Januar 2018, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/086 MV/1 wurde ein Gebiet in der Hansestadt Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Warnemünde (HF Transceiver) erklärt. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.