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Feststellungsbescheid zur Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung I/086 MV/1

Öffentliche Bekanntmachung vom 11.09.2023

Mit Anordnung vom 29. Januar 2018, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/086 MV/1 wurde ein Gebiet in der Hansestadt Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Warnemünde (HF Transceiver) erklärt. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.