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Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 19.03.2024

Auf der Grundlage des § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfgesetzes erfolgt nachstehende Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2022 des Klinikums Südstadt Rostock.