Online-Fundsachenversteigerung 2023
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet versteigern lassen. Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 23. August 2023 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.