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Öffentliche Bekanntmachung: Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung)

Öffentliche Bekanntmachung vom 23.06.2023

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 07.06.23 die neue Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG- Satzung) beschlossen.

Gesetzliche Anpassungen wie die Einführung des beitragsfreien Ferienhortes und Änderungen im Tarifvertrag (TVöD SuE- Sozial- und Erziehungsdienst) machten eine Überarbeitung der bestehenden KiföG- Satzung notwendig.

Paragraf 12 Abs. 4 der bisher geltenden Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG- Satzung) forderte darüber hinaus eine regelmäßige Überprüfung und Evaluation der bestehenden Regelungen der geltenden KiföG-Satzung. Bei dieser Überprüfung wurde insbesondere festgestellt, dass die Berechnung der Freistellungsanteile für die Leitungstätigkeit in den Horten ohne Krippe und Kindergarten nachjustiert werden musste.

Die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock richten sich an den Grundsätzen der Sozialraumorientierung aus. Maßgeblich ist das Jugendhilfeplanungskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der jeweils aktuellen Fassung welches unter folgendem Link zu finden ist:

https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.56.de/datei/rahmenkonzept_jugendhilfeplanung.pdf


Öffentliche Bekanntmachung: Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung)