Öffentliche Bekanntmachung: Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Bürgerschaft hat Entscheidungsbefugnisse neu geregelt. Der Hauptausschuss hat zukünftig über die Verschiebung von Vermögen in die Sondervermögen der Eigenbetriebe zu entscheiden. Ein ausbedungenes Erfordernis eines Einvernehmens zur Erteilung von Baugenehmigungen wurde auf Hinweis der Rechtsaufsicht aufgegeben. Für spezielle Personalbefugnisse (Kündigungen während der Probezeit) ist ebenfalls zukünftig kein Einvernehmen mehr erforderlich. All dies ist innerhalb der Hauptsatzung neu geregelt worden und erhält mit Veröffentlichung verbindlichen Charakter.